Gewerbemietrecht

Das gewerbliche Mietrecht befasst sich mit Mietverträgen über Mietsachen, die zu geschäftlichen Zwecken ver- und gemietet werden. Hierzu gehören unter Anderem Büro oder Praxisräume, Lagerhallen, sowie Gast- oder Werkstätten. Sogar Wand- oder Dachflächen die für Werbung gebraucht werden zählen hierzu.

Auf gewerbliche Mietverträge über Geschäfträume, Räume oder Grundstücke sind die im Wohnraummietrecht zwingenden Regelungen nicht anwendbar, so dass der Vertragsinhalt zwischen den Mietvertragsparteien frei ausgehandelt werden kann. Dennoch unterliegen Gewerbemietverträge einer Inhaltskontrolle, sollten Sie also diesbezüglich Fragen haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Im Rahmen des Gewerbemietrechts kümmern wir uns um die Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlung von Gewerberaummietverträgen aber auch um die gerichtliche Vertretung von Mietern und Vermietern. Darüber hinaus erstellen wir Rechtsgutachten zu gewerbemietrechtlichen Spezialproblemen.

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